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Versorgungssicherheit auf hohem Stand

Stand Januar 2000

Heizöl EL wird auch im nächsten Jahrtausend ein wichtiger Energieträger für die Raumbeheizung und Brauchwassererwärmung sein. Die neuesten Entwicklungen auf dem Markt zeigen, daß Heizöl EL in puncto Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit sich hinter anderen fossilen Energieträgern nicht verstecken muß. Im Gegenteil - gegenüber leitungsgebundenen Energien hat Heizöl einen wirtschaftlichen Vorteil. Auch ist es ohne Logistik -und Vorkosten - überall leicht verfügbar. Der Einsatz von sekundären Energieträgern, wie z.B. Strom zur Raumheizung, ist und bleibt unwirtschaftlich. Dies gilt sowohl bei der direkten als auch indirekten Nutzung dieses Energieträgers, es sei denn, er wird vom Staat über Steuern oder von den EVU's subventioniert. Heizöl EL war auch ohne Subventionen über Jahre hinweg ein wirtschaftlicher Energieträger und wird seine Stellung im Wärmemarkt auch in Zukunft behaupten.

Heizöllagerung leidet unter einer Überregulierung - Besserung ist in Sicht

Kaum ein anderer Sektor auf dem Bau oder in der Heizung wird dermaßen umfassend und teilweise auch unübersichtlich geregelt, wie die Heizöllagerung. Hier spielen die verschiedensten Rechtsbereiche eine Rolle und der Regelungsbedarf ist fast unerschöpflich. Es stimmt positiv, daß durch neue Rechtsvorschriften, wie z.B. die Musterfeuerungsverordnung (FeuVO) und nun auch durch die schon weitgehendst eingeführte "Verordnung der Bundesländer zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der jeweiligen Landesbauordnung (WasBauPVO)" Erleichterungen da sind. Bei der Heizöllagerung sind Vorschriften aus dem Gewerberecht (Technische Regeln brennbarer Flüssigkeiten), z.B. TRbF 210, dem Baurecht (Landesbauordnung - LBO, Feuerungsverordnung) und dem Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) zu beachten. Die oben aufgeführte WasBauPVO gibt Rechtssicherheit bei der Übernahme von baurechtlichen Zulassungen für das Wasserrecht, d. h. in dem hier interessierenden Zusammenhang werden baurechtliche Zulassungen des DIBt (früher PA-VI ... - heute Z - ...) als Eignungsfeststellung anerkannt. Leider ist diese Erkenntnis nicht auf gewerberechtliche Zulassungen nach TRbF ausgedehnt, so daß z.B. für Grenzwertgeber baurechtliche Zulassungen erwirkt werden müssen, da die alten gewerberechtlichen Zulassungen in diesem Bereich nicht mehr gültig bzw. wirksam sind. Der Freistaat Sachsen hat durch die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Heizölverbraucheranlagen einfacher oder herkömmlicher Art vom 26.01.99 (EOH-Bekanntmachung) auch diese gewerberechtlichen Zulassungen anstelle von Eignungsfeststellungen anerkannt.

Die von den meisten Bundesländern eingeführte Feuerungsverordnung der Länder regelt auch die Lagerung von Heizöl im nicht gewerblichen und nicht öffentlichen Bereich (siehe Übersicht des TÜV Süddeutschland) Aufgrund der positiven Erfahrungen der letzten Jahrzehnte gibt es hier deutliche Erleichterungen. So können z.B. bis zu 5.000 Liter Heizöl im gleichen Raum wie die Feuerstätte aufgestellt bzw. gelagert werden. Besondere Anforderungen an diesen Raum entfallen, da die FeuVO spezielle Heizräume erst ab 50kW Nennleistung fordert, die im privaten Bereich praktisch nie erreicht werden.

Auf den Lagerraum kommt es an

Mit dem 2 in 1-Sicherheitstank ist der Nutzer stets auf der sicheren Seite.
Bild 1:
Mit dem 2 in 1 Sicherheitstank ist der Nutzer stets auf der sicheren Seite.

Natürlich soll der Raum, welcher der Heizöllagerung und Feuerung dient, nicht als Abstellraum benutzt werden (Bild 1).

Für den Bauherren ist wichtig, daß für diesen Raum mit Feuerstätten im Gegensatz zu Brennstofflagerräumen keine feuerhemmenden und selbstschließenden Türen und keine feuerbeständigen Decken und Wände vorgeschrieben sind. Auch das Baurecht bringt hier gewisse Erleichterungen, so z.B. die Sächsische Bauordnung, gültig ab 01.05.99, die besagt, daß Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe keiner Baugenehmigung mehr bedürfen, soweit sie unter 50kW Nennwärmeleistung sind. Lediglich der Bezirksschornsteinfegermeister muß diese Feuerstätten und Abgasanlagen begutachten. Auch Behälter bis 6.000 Liter bedürfen nach der Sächsischen Bauordnung keiner Baugenehmigung. Es ist zu hoffen, daß sich die anderen Länder hier anschließen, sofern dies nicht schon geschehen ist.

Natürlich steht über allen Vorschriften der Besorgnisgrundsatz des §19 WHG, d. h. Anlagen zum Lagern und auch zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen so ausgelegt sein, daß eine Verschmutzung der Umwelt, speziell des Grundwassers, vermieden wird.

Fortschrittliche Behältertechnik schafft Sicherheit ... mit dem 2 in 1-Sicherheitstanksystem

Die Industrie ist in dieser Hinsicht auch nicht untätig geblieben und hat Behältersysteme entwickelt, die ein erhöhtes Maß an (sekundärer) Sicherheit bieten: z.B. das 2 in 1-Sicherheitstanksystem. Der Trend geht weg von der Zweiteilung des Sicherheitskonzeptes: hier werksgefertigte und streng überwachte Lagerbehälter, bei denen ein Undichtwerden auch über Jahrzehnte hinaus nicht zu befürchten ist und dort mehr oder wenig handwerklich hergestellte Auffangwannen/-räume im Neu und Altbau, die kaum überwacht werden können und bei denen meist auch noch verschiedene Gewerke zusammenarbeiten müssen. Der Siegeszug von doppelwandigen Behältern ist sicherlich auch dadurch begründet, daß die Montage- und Regiekosten auf der Baustelle durch Komplett-Tank-Systeme drastisch reduziert werden.

... und auch mit zylindrischen Lagerbehältern aus Stahl

Mit zwei 100.000 Liter-Behältern und zwei 50.000 Liter-Behältern wird ein wichtiges Gebäude im Regierungsviertel in Berlin heizölbevorratet.
Bild 2:
Mit zwei 100.000 Liter-Behältern und zwei 50.000 Liter-Behältern wird ein wichtiges Gebäude im Regierungsviertel in Berlin heizölbevorratet.

Wenn man von doppelwandigen Behältern bzw. Behältern mit Auffangwanne spricht, so denkt man natürlich zuerst an den seit Jahrzehnten bewährten unter- und oberirdischen Lagerbehälter aus Stahl aus der DIN-Reihe 6600, speziell 6608/2 für die unterirdische Lagerung und 6616/2 für die oberirdische Lagerung.

Im Stahltankbau nimmt Dehoust eine führende Stellung ein
Bild 3:
Im Stahltankbau nimmt Dehoust eine führende Stellung ein.

Diese Behälter dienen der Heizöllagerung und seit vielen Jahrzehnten auch der Lagerung von verschiedensten Kraftstoffen an Tankstellen. Eine umfangreiche Stoffliste bescheinigt diesen Behältern auch die Eignung für andere wassergefährdende Flüssigkeiten.

Das Haupteinsatzgebiet dieser zyl. Lagerbehälter aus Stahl, die bis 100.000 Liter hergestellt werden, sind natürlich Großobjekte des Wohnungsbaus und der Industrie oder des öffentlichen Baus (Bild 2). Aber auch im privaten Bereich haben diese Behälter ihren Markt. Die Industrie hat durch das Angebot von Komplett-Tanks, d.h. vormontierten Behältern mit Fertigdomschacht und allen Armaturen, einen entscheidenden Beitrag zur Erleichterung des Einbaus dieses Behälters geleistet. Auch die Überwachung der Einlagerung nach WHG wird durch die Herstellerwerke organisiert (Bild 3).

Geruchsbelästigung ausgeschlossen

Bei der oberirdischen Heizöllagerung (Kellerlagerung) dominiert seit Mitte der 70-iger Jahre der Kunststofftank mit oberer Füllleitung, d.h. ohne untere Anschlüsse, der in entsprechenden Auffang- bzw. Lagerräumen aufgestellt wird. Diese Behälter bewähren sich seit über 25 Jahren, sind teilweise mit Bandagen und teilweise ohne Bandagen und aus den Wandwerkstoffen GFK, Polyethylen (HD-PE) und Polyamid. Die Wandwerkstoffe wurden immer weiter verbessert und den Anforderungen des Marktes angepaßt. Mit der geringer werdenden Lagermenge wurden die Behälter auch kleiner und dadurch zwangsläufig in den Wandungen geringer, so daß erhöhte Anforderungen an die Geruchsdichtigkeit des Materials gestellt wurden. Hier gibt es nun PE-Tanks mit entsprechenden Diffusionssperren. Bei Dehoust nennt man diesen verbesserten Wandwerkstoff PE-PLUS und stellt daraus alle PE-Tanks für die Heizlöllagerung her.

Mit mehreren kleinen Behältern optimiert den Jahresbedarf lagern

PE-PLUS Systemtanks
Bild 4:
PE-PLUS Systemtanks

Der wachsende Sanierungsmarkt hat zur Entwicklung von kleinen Behältern geführt, die bis zu 25 Stück zusammengefügt werden (Bild 4). Seit einigen Jahren gibt es doppelwandige Behältersysteme bestehend aus einem PE-PLUS-Innenbehälter und einer dichtgeschweißten verzinkten Auffangwanne. Auch diese Behälter in den Größen von 720 und 1.000 Liter können zu Systemen bis zu 25 Behältern zusammengefügt werden.

Der Markt der Heizöllagerung geht sicherlich in diese Richtung, d.h. komplette Systeme aus einem stabilen PE PLUS-Innenbehälter und einer stabilen und geprüften Auffangwanne als Kompletteinheit mit optischem Leckanzeigegerät und für höheren Komfort auch mit elektronisch-akustischer Leckanzeige und einem Fernmeldesystem zur Heizölüberwachung bzw. zu einer Überwachung des Tankinhaltes (Bild 5 + 6). Das Obenbefüllsystem für den PE-Kombi-Sicherheitstank erlaubt die einreihige Aufstellung, die Blockaufstellung und die Winkelaufstellung. Diese werksgefertigten Systeme werden von Dehoust mit entsprechenden Zulassungen in der Bundesrepublik Deutschland, in vielen europäischen Staaten, so auch der sehr umweltbewußten Schweiz und darüber hinaus auch nach Übersee geliefert. Modernste Produktionsanlagen sichern einen hohen Qualitätsstandard.

Das 2 in 1-Tanksystem wird in zwei Behältergrößen angeboten.
Bild 5:
Das 2 in 1 Tanksystem wird in zwei Behältergrößen angeboten.
PE-PLUS-Innen behälter
Bild 6:
PE-PLUS-Innenbehälter mit Auffangwanne als Kompletteinheit.
Diese baurechtlichen und gewerberechtlichen Brandschutzanforderungen an die Lagerung flüssiger Brennstoffe sind zu beachten.

Dipl.-Kfm. Wolfgang Dehoust ist Geschäftsführer der Dehoust GmbH in Leimen und Heidenau sowie der Dehoust Behälterbau GmbH in Nienburg.

Stand Januar 2000